Ratgeber · Gesund bleiben im Pfarramt
Wie setze ich als Pfarrer Grenzen?
Von Johannes Reinhard · veröffentlicht am
Grenzen halten im Pfarramt, wenn sie vorher feststehen und sichtbar sind: feste Sprechzeiten, ein geschützter freier Tag, getrennte Wege für Alltag und Notfall. Ein Nein trägt, wenn es zuerst die Beziehung bestätigt, dann klar begrenzt und einen anderen Weg anbietet. Das Pfarrdienstgesetz der EKD nennt ausdrücklich einen dienstfreien Tag pro Woche.
Was sagt das Kirchenrecht zu freiem Tag und Pfarrhaus?
Evangelisch: Das Pfarrdienstgesetz der EKD verpflichtet Gemeindepfarrerinnen und Gemeindepfarrer, am Dienstsitz zu wohnen und eine für sie bestimmte Dienstwohnung zu beziehen; Ausnahmen können in besonders begründeten Fällen genehmigt werden (§ 38). Pfarrerinnen und Pfarrer müssen erreichbar sein und ihren Dienst in angemessener Zeit aufnehmen können (§ 37). Zugleich sollen sie Gelegenheit haben, ihren Dienst so einzurichten, dass ein Tag in der Woche von dienstlichen Verpflichtungen frei bleibt. Die Pflicht zur Erreichbarkeit bleibt dabei bestehen, wenn keine Vertretung gewährleistet ist (§ 52). Wie das im Einzelnen gilt, regeln die Landeskirchen, teils mit eigenen Ausführungsbestimmungen. Praktisch heißt das: Wer den freien Tag wirklich frei haben will, muss die Vertretung regeln, etwa im Pfarrverbund oder in der Region.
Katholisch: Nach can. 533 § 1 des Kirchlichen Gesetzbuchs (CIC) hat der Pfarrer seinen Wohnsitz im Pfarrhaus nahe der Kirche; der Ortsordinarius kann aus gerechtem Grund anderes gestatten. Can. 533 § 2 erlaubt höchstens einen Monat Ferien im Jahr, Einkehrtage werden nicht angerechnet. Einen wöchentlichen freien Tag nennt can. 533 nicht. Ob und wie er geregelt ist, erfahren Sie bei Ihrem Bistum. Für evangelische Pfarrerinnen und Pfarrer in Österreich und für reformierte in der Schweiz gelten eigene Kirchenordnungen, die hier nicht im Einzelnen dargestellt sind.
Warum fühlt sich jede Grenze wie Lieblosigkeit an?
Im Hintergrund steht oft ein frommer Irrtum: „Wenn ich nicht da bin, fällt dieser Mensch ins Leere.“ Der Satz klingt demütig und überschätzt doch die eigene Rolle. Der 23. Psalm beginnt nicht mit dem Pfarrer, sondern mit „Der HERR ist mein Hirte; mir wird nichts mangeln“ (Psalm 23,1). Wer im Amt steht, trägt mit, aber nicht allein. Auch Jesus nimmt seine Jünger mitten im Andrang beiseite: „Lasset uns besonders an eine wüste Stätte gehen und ruhet ein wenig“ (Markus 6,31).
Dazu kommt, dass viele in die Grenzenlosigkeit hineingelobt wurden. Der dankbare Blick nach dem Besuch zur Unzeit, der Satz „Bei Ihnen weiß man wenigstens, dass jemand rangeht“: Jede dieser Bestätigungen ist echt, und jede macht das nächste Nein schwerer. Eine Liebe ohne Grenze ist aber nicht die größere, sondern die kürzere. Sie endet oft in genau der inneren Distanz, die zu den Merkmalen von Erschöpfung gehört. Ein verlässlicher, begrenzter Rahmen, den Sie über Jahre halten, ist für die Gemeinde mehr wert als ständige Verfügbarkeit, die nach Monaten zusammenbricht.
Wie bauen Sie einen Rahmen, bevor das Telefon klingelt?
Zermürbend ist selten der einzelne Anruf, sondern dass jeder einzelne neu entschieden werden muss, oft müde und überrumpelt. Ein Rahmen nimmt Ihnen diese Entscheidungen ab, weil er vorher feststeht und für alle gilt. Zum Beispiel: „Seelsorgliche Telefonate führe ich bis 21 Uhr.“ „Mein freier Tag ist der Montag.“ „Für regelmäßige Gespräche vereinbaren wir feste Termine.“ Fangen Sie mit einem einzigen Rahmen an, dem, der am meisten Kraft kostet. Einer, der hält, wirkt mehr als zehn, die nach einer Woche aufweichen.
Sichtbar wird der Rahmen durch feste Sprechzeiten, etwa dienstags und donnerstags von 17 bis 18.30 Uhr, „sonst nach Vereinbarung“. Diese drei Worte sind das Sicherheitsventil: Wer nicht kommen kann, bekommt einen Termin. Schreiben Sie die Zeiten dorthin, wo Menschen sie sehen, bevor sie klingeln: ans Schild, in den Schaukasten, in den Gemeindebrief, auf die Website und auf den Anrufbeantworter. Je mehr Stellen für Sie sprechen, desto seltener müssen Sie die Grenze an der Haustür erklären, wo die meisten einknicken.
Wie trennen Sie den Notfall vom Alltag?
Solange eine Nummer und eine Klingel für alles stehen, für den Sterbenden in der Nacht und für die Frage nach dem Termin der Gemeindefreizeit, behandeln Sie jedes Klingeln wie einen möglichen Notfall. Trennen Sie die Wege. Eine dienstliche Nummer mit Anrufbeantworter nennt die Sprechzeiten und für den Notfall eine klare Erreichbarkeit: die Nummer, die wirklich rund um die Uhr gilt, oder die Bereitschaftsregelung im Pfarrverbund. Die private Nummer kennen nur Familie, Freunde und die wenigen, die im Ernstfall durchkommen müssen.
Das schützt auch die Familie. Wenn das Diensttelefon nicht das Telefon ist, an das die Kinder gehen, steht niemand mehr unfreiwillig im Schaufenster. Wo eine technische Trennung gerade zu groß wirkt, hilft eine zeitliche: Das Diensthandy bleibt abends und am freien Tag in einer Schublade im Amtszimmer, und Sie sehen nur zu festen Zeiten nach. Ein Satz auf dem Anrufbeantworter, einmal eingesprochen, arbeitet dann jeden Tag für Sie.
Wie schützen Sie den freien Tag, wenn Sie im Pfarrhaus wohnen?
Ein freier Tag im Pfarrhaus ist ein Dienstort mit der Behauptung, frei zu sein. Gehen Sie deshalb, wenn es irgend möglich ist, aus dem Haus: auf den Markt in der Nachbarstadt, ins Schwimmbad, an den Fluss. Das ist kein Luxus, sondern Ersatz für den Arbeitsweg, der anderen den Feierabend markiert. Behandeln Sie den Tag wie eine Beerdigung, die Sie auch nicht für eine Gremiensitzung verschieben würden. Ein schlichtes „Montags geht bei mir nicht, lassen Sie uns einen anderen Termin suchen“ hält besser als jede Erklärung.
Der freie Tag stirbt selten an großen Dingen, sondern am Anruf, den Sie „eben noch“ erledigen, und an der Mail, die Sie „nur kurz“ beantworten. Im Zweifel gilt: gegen den Dienst. Ist ein ganzer Tag gerade unrealistisch, schützen Sie einen verlässlichen Abend. Und fragen Sie in der Familie: „Was würde es für euch leichter machen, dass wir hier wohnen, wo ich arbeite?“ Oft kommt dabei heraus, dass eine einzige Tür zwischen Amtszimmer und Wohnung, die abends wirklich zu ist, mehr verändert als jede Regel.
Wie sagen Sie Nein, ohne die Beziehung zu beschädigen?
Ein Nein, das trägt, hat drei Teile: Wärme, Grenze, Brücke. Ein Beispiel: Eine Witwe ruft seit Wochen jeden Abend an. „Frau K., gut, dass Sie anrufen, und ich bin für Sie da.“ Dann die Grenze: „Am Abend kann ich nicht mehr ans Telefon gehen.“ Dann die Brücke: „Lassen Sie uns einen festen Termin ausmachen, mittwochs um vier, eine Stunde ganz für Sie.“ Sie weisen nicht den Menschen ab, sondern eine Form der Verfügbarkeit, und bieten eine verlässlichere an.
Begründen Sie das Nein nicht in drei Sätzen und entschuldigen Sie sich nicht dafür. Je länger die Begründung, desto mehr lädt sie zum Verhandeln ein. Kommt der Satz „Aber Sie sind doch der Einzige“, wiederholen Sie ruhig: „Ich verstehe, dass das schwer ist. Mittwoch um vier bin ich ganz für Sie da.“ Gegen das reflexhafte Ja bei neuen Anfragen hilft ein Satz, der Zeit kauft: „Das klingt wichtig. Ich schaue in den Kalender und sage Ihnen morgen Bescheid.“ Das schlechte Gewissen kommt danach trotzdem. Es ist ein Gefühl, kein Urteil, und es wird leiser, je öfter Sie erleben, dass niemand ins Leere fällt.
Was tun, wenn aus Gemeinde und Gremium Gegenwind kommt?
Wer Grenzen einführt, verändert eine Gewohnheit, von der andere profitiert haben. Ein Satz wie „Der neue Pfarrer macht jetzt Dienst nach Vorschrift“ ist kein Beweis, dass die Grenze falsch ist, sondern das normale Knirschen einer Umstellung. Im Kirchenvorstand oder Pfarrgemeinderat reicht ein ruhiger Satz: „Ich bin werktags bis 21 Uhr erreichbar und habe einen freien Tag. Das ist die Voraussetzung dafür, dass ich diese Gemeinde lange begleiten kann.“ Gehen Sie, wenn möglich, mit einem Verbündeten im Gremium hinein.
Noch wirksamer ist es, das Gremium mitentscheiden zu lassen. Schreiben Sie einmal auf, was alles an Ihnen hängt, und sortieren Sie: Kern, den nur Sie tun können, wie Verkündigung, Sakramente und Seelsorge an den Lebenswenden; Wichtiges, das andere übernehmen können; Gewohnheiten ohne Notwendigkeit. Legen Sie die Liste vor und fragen Sie nicht „Wie schaffe ich das alles?“, sondern „Was davon ist uns als Gemeinde so wichtig, dass es bleiben soll, und was lassen wir?“ Gelingt das Abschalten trotz guter Regeln nicht, auch wenn objektiv nichts klingelt, ist das ein Thema für Supervision oder geistliche Begleitung.
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Quellen
- Evangelische Kirche in Deutschland (Fassung im Kirchenrecht-Portal der EKvW): Pfarrdienstgesetz der EKD (PfDG.EKD), §§ 37, 38, 52
- Heiliger Stuhl: Codex des Kanonischen Rechtes, can. 533 (1983)
- bibelkommentare.de: Lutherbibel 1912 (gemeinfrei): Psalm 23,1; Markus 6,31